Die VDI-Richtlinie 6022, sowie die ÖNORM H 6021 beschreiben die hygienischen Anforderungen an Raumlufttechnischen Anlagen wie folgt:
„Im Rahmen der Wartungen, Hygieneinspektionen und Reinigungen von Raumlufttechnischen Anlagen muss die Einhaltung den Anforderungen nach VDI 6022 durch regelmäßige Hygieneuntersuchungen nachgewiesen werden.“
Nach der Arbeitsstättenverordnung (§13- BGBL.II Nr. 368/1998) sind Klima- und Lüftungs anlagen 1xjährlich, bzw. längstens nach 15 Monaten einer Inspektion zu unterziehen.